Benutzungsordnung

§ 1 Benutzungsberechtigung

Die Gemeindebücherei Bockhorn ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedermann zur Verfügung steht. Der jeweilige Vertreter der Bücherei ist berechtigt, vor der Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Personalausweis/Reisepass des Benutzers zu nehmen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung der Eltern notwendig.

§ 2 Büchereiausweis

Jeder Benutzer erhält einen Büchereiausweis, der zur Entleihung der Medien vorzulegen ist. Die dafür notwendigen Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der Benutzer erkennt durch seine eigenhändige Unterschrift die Benutzungsordnung an und gibt somit die Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person. Der Ausweis ist nicht übertragbar.

Jede Änderung der Daten ist anzuzeigen. Der Verlust des Ausweises ist unverzüglich zu melden (Gebühr für einen neuen Ausweis: € 2,00); für jeden Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer. Bei der Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben.

§ 3 Ausleihzeiten

Die Leihfrist für Bücher und Spiele beträgt vier Wochen, für alle anderen Medien 2 Wochen. Sofern die Medien nicht vorbestellt sind, kann die Leihfrist höchstens einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden. Die Bücherei ist berechtigt, die Zahl der verleihbaren Medien pro Benutzer zu beschränken.

§4 Verwaltungs-/Mahngebühren

Die Ausleihe der Medien erfolgt kostenlos. Bei Überschreitung der Leihfrist werden pro Medium folgende Gebühren fällig:

Säumnisgebühren:
€ 0,50 pro entliehenem Medium und angefangener Woche
€ 1,00 pro entliehener DVD/CD und angefangener Woche

Die Gebühren addieren sich und werden unabhängig von einer schriftlichen Mahnung automatisch fällig.

Mahngebühren:
1. Mahnung € 1,50
2. Mahnung € 2,50
3. Mahnung € 10,00 zzgl. Einschreibgebühren

Nach etwa 14 Tagen werden die Mahngebühren zusätzlich zu den Säumnisgebühren für die schriftliche Benachrichtigung erhoben. Die Gebühren aus den voran gegangenen Mahnung sind hinzuzurechnen.

§ 5 Haftung und Behandlung der Medien

Der Benutzer hat den Zustand der ihm übergebenen Medien nach Möglichkeit zu überprüfen und auf etwaige Mängel hinzuweisen. Erfolgt keine Beanstandung, wird davon ausgegangen, dass er das Medium in einwandfreiem Zustand erhalten hat. Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden der Bücherei zu melden. Das Weiterverleihen ist untersagt. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Zeitwertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Zeitwert angesetzt wird. Die Bücherei übernimmt keine Haftung für Schäden an Abspielgeräten der Benutzer durch möglicherweise defekte Medien.

§ 6 Benutzungsordnung/Benutzungssperre

Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheidet die Büchereileitung.

§ 7 Verhalten in den Büchereiräumen

Die Benutzer haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören. In den Büchereiräumen sind Essen und Rauchen untersagt. Den Anweisungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.

§ 8 Öffnungszeiten

Montag von 07:30 bis 10:00 Uhr
Mittwoch von 17:00 bis 19:00 Uhr
Samstag von 10:00 bis 11:30 Uhr
In den Schulferien montags geschlossen.

§ 9 Genehmigung und Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung wurde mit Beschluss des Arbeitskreises Bücherei erlassen und tritt am 15.03.2010 in Kraft.

Bockhorn, den 15.03.2010

Hans Schreiner
1. Bürgermeister